R&M SimplyTechnologies GmbH –
simplyConnect AGB
1. Geltungsbereich
(1) Die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
"AGB") gelten - soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist - für alle von der R&M SimplyTechnologies
GmbH (nachfolgend "R&M SimplyTechnologies") erbrachten
Lieferungen und Leistungen. Der Vertragspartner (nachfolgend "Kunde")
erkennt diese durch Erteilung des Auftrags und/oder durch die
Inanspruchnahme der Leistungen von R&M SimplyTechnologies an.
Abweichende AGB finden keine Anwendung, auch wenn R&M
SimplyTechnologies der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen
hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen
und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich R&M
SimplyTechnologies damit ausdrücklich und in schriftlicher Form
einverstanden erklärt hat.
(2) R&M SimplyTechnologies
ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern
oder zu ergänzen, mit einer Ankündigungsfrist von einem
Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung. Der Kunde
hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen
nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung,
so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. R&M
SimplyTechnologies weist den Kunden schriftlich oder per Email
explizit darauf hin, dass die Änderung als akzeptiert gilt,
falls der Kunde ihr nicht innerhalb von einem Monat widerspricht.
(3) Die AGB gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
2. Leistungsumfang
(1) R&M
SimplyTechnologies gibt Kunden die Möglichkeit über das
Internet zu telefonieren. Dazu betreibt R&M SimplyTechnologies
die Webseite simply-Connect.de sowie die technischen Einrichtungen
welche zur Realisierung benötigt werden.
(2) R&M
SimplyTechnologies betreibt an verschiedenen Telefonanschluessen
verschiedener Netzbetreiber Telefonanlagen. Die Leistung durch R&M
SimplyTechnologies besteht ausschließlich aus dem Weiterleiten
eines Telefongespräches eines gemieteten
Teilnehmernetzanschlusses, transportiert über das Internet zum
Kunden. R&M SimplyTechnologies stellt keinen solchen
Teilnehmernetzanschluss bereit. Das Eigentumsrecht der Rufnummern
verbleibt bei R&M SimplyTechnologies. Rufnummern werden nicht dem
Kunden zugeteilt. Ausnahmen sind Ortsnetz-Rufnummern. Diese gehen in
das Eigentum des Kunden über.
(3) R&M
SimplyTechnologies teilt den genauen Umfang der Leistungen der
angebotenen Dienste unter simply-Connect.de im Internet einsehbar
mit.
(4) R&M SimplyTechnologies ist berechtigt,
Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und
Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche
Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der
Interessen von R&M SimplyTechnologies für den Kunden
zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von
Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen
und anderen hoheitlichen Maßnahmen notwendig ist.
(5)
Soweit R&M SimplyTechnologies kostenlose Dienste und Leistungen
erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen
Erfüllungsanspruch. R&M SimplyTechnologies ist befugt,
solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten
Dienste jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen
Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(6)
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche
Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie
sonstige Störungen entbinden R&M SimplyTechnologies während
ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistung. Der Vergütungsanspruch
bleibt hiervon unberührt.
3. Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die
Dienste von R&M SimplyTechnologies nur in Übereinstimmung
mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten
Internet-Standards zu nutzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet,
keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte,
Markenrechte, Patentrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von R&M
SimplyTechnologies zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte
beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu
verbreiten. Im Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die
vorstehenden Verpflichtungen ist R&M SimplyTechnologies
berechtigt, sämtliche Materialien und Daten, die gegen die
vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen sowie
sonstige Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu
verhindern.
(3) Der Kunde stellt R&M SimplyTechnologies
von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache
in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder
sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden
im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.
(4) Der
Kunde ist verpflichtet, R&M SimplyTechnologies innerhalb eines
Monats jede Änderung seines Namens sowie jede Änderung
seiner Anschrift anzuzeigen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich,
R&M SimplyTechnologies jeweils unverzüglich über
Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage
von R&M SimplyTechnologies hat der Kunde die Daten zu bestätigen.
Bei Verstoß ist R&M SimplyTechnologies berechtigt,
die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
(6) Der Kunde
ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen Dritter, die zur
Nutzung der von R&M SimplyTechnologies erbrachten Dienstleistung
erforderlich sind, einzuholen, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich anders vereinbart.
(7) Der Kunde ist verpflichtet,
alle Dienste von R&M SimplyTechnologies unterhalb einer einzigen
bereitgestellten Kennung zu nutzen. Eine Nutzung oder Beantragung von
zwei oder mehr Kennungen ist dem Kunden nicht gestattet.
(8)
Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 4.1. bis 4.7.
genannten Pflichten, ist R&M SimplyTechnologies nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich
und fristlos zu kündigen.
(9) R&M SimplyTechnologies
behält sich ausdrücklich vor, den Dienst des Kunden ohne
Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige
Störungen am Netzwerk von R&M SimplyTechnologies
drohen.
(10) R&M SimplyTechnologies möchte seinen
Kunden eine reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen
Leistungen gewährleisten. Zu diesem Zweck lässt der Kunde
Wartungsfenster zu, in denen es möglicherweise zu einer
eingeschränkten Verfügbarkeit der Dienste kommen
kann.
4. Angebote/Vertragsschluss,
Vertragsänderung
(1) Angebote von R&M
SimplyTechnologies in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich
der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich R&M SimplyTechnologies -
so nicht anders schriftlich vereinbart - für einen Zeitraum von
14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
(2)
Der Vertrag zwischen R&M SimplyTechnologies und dem Kunden kommt
aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch R&M
SimplyTechnologies zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt
entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung. Durch
Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich
der Kunde mit den Zahlungsbedingungen von R&M SimplyTechnologies
einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist R&M
SimplyTechnologies nicht verpflichtet.
(3) Individuelle
Vereinbahrungen haben Vorrang vor diesen AGB (§305 b
BGB)
5. Preise
(1) Sofern nichts anderes
vereinbart, sind die vereinbarten Preise Festpreise.
(2)
Anrufe zu nationalen und internationalen Mehrwertrufnummern können
auf Grund ihrer variablen Tarifierung nicht immer live berechnet
werden. R&M SimplyTechnologies ist dazu berechtigt diese mit
Eingang der Carrierrechnung nachzuberechnen.
(3) Ändern
sich nach Vertragsabschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im
vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist R&M
SimplyTechnologies im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung
berechtigt.
6. Flatrate
(1) Soweit der
Kunde eine Telefon-Flatrate gebucht hat, wird der Kunde diese maßvoll
und nur zum Aufbau von direkten Sprach- und Faxverbindungen zu
anderen Teilnehmern nutzen.
(2) Die Flatrate berechtigt den
Teilnehmer, sofern nicht anders vereinbart, maximal 1 gleichzeitiges
Telefongespräche mit R&M SimplyTechnologies zu den
vereinbarten Destinationen zu führen. Ausgeschlossen sind
Gespräche zu Sonderrufnummern und Mobilfunknetzen, sowie zu
anderen Destinationen, sofern nicht anders vereinbart. Diese, sowie
Gespräche ab dem zweiten gleichzeitigen Telefongespräch,
werden laut gü:ltigen Preistabelle bzw. mit 1,49 Cent/Min ins dt. Festnetz abgerechnet.
(3)
Ferner verplfichtet sich der Kunde, die Telefon-Flatrate nicht
missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine
Verbindungen herstellen, um Dritten
Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen (z.B. durch das
Weiterleiten von Anrufen) oder um diese an Dritte weiterzuveräußern
oder um hierfür sonst wie eine Gegenleistung zu erzielen (z.B.
durch den Anruf von Werbehotlines). Der Kunde verpflichtet sich
insoweit auch, die Telefon-Flatrate weder geschäftlich, noch
teilgeschäftlich zu nutzen und nicht für
Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder
Tele-Marketing-Aktionen einzusetzen. Ebenso ausgeschlossen sind
Gespräche zu Rufnummern, welche eine Vergütung an den
Kunden oder Dritte ausschütten ("aufloopen"). Die
Benutzung von Party-Lines, Voice-Chats, öffentlicher
Telefonkonferenzen und vergleichbarer Angebote ist ebenso untersagt
wie die Schaltung von dauerhaften Anrufweiterschaltungen oder
Rückruffunktionen.
(4) Im Falle einer zweckwidrigen oder
missbräuchlichen Nutzung ist R&M SimplyTechnologies
berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt
außerordentlich zu kündigen, sowie die Entgelte für
die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Weiterhin ist R&M
SimplyTechnologies berechtigt, von dem Kunden für die Berechnung
der Verbindungen eine Schadenspauschale in Höhe von 100,00 Euro
zu verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden
nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von R&M
SimplyTechnologies bleiben unberührt.
7.
Zahlungsbedingungen
(1) Mangels abweichender schriftlicher
Vereinbarung sind Rechnungen in Vorkasse zu begleichen.
(2)
Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass R&M SimplyTechnologies am
Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten
des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
(3) Bei
Überschreitung des Zahlungszieles berechnet R&M
SimplyTechnologies Zinsen in Höhe von 4 % über dem
Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der
Kunde weist R&M SimplyTechnologies einen niedrigeren Schaden
nach. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere
Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und
Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.
(6) R&M
SimplyTechnologies ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen
Geschäftsverbindungen abzutreten.
(5) Im Falle des
Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten
Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
(6) Wird eine von uns gebuchte Lastschrift nicht eingelöst, wird der Account gesperrt. Die Gebühren f�r eine R�cklastschrift betragen 12.00 Euro.
8.
Haftung und Schadensersatz
(1) Eine vertragliche oder
ausservertragliche Pflicht von R&M SimplyTechnologies sowie
seiner Angestellten und/oder Beauftragten zum Ersatz von Schäden
und/oder Folgeschäden besteht nur, sofern der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine
weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt jedoch unberührt.
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs
Monaten.
(2) Die Ersatzpflicht bleibt im kaufmännischen
Verkehr begrenzt auf typischerweise voraussehbare Schäden.
Mangelfolgeschäden, insbesondere Vermögensschäden wie
Betriebsunterbrechungsschaden, Ersatz von entgangenem Gewinn,
Regressansprüche des Kunden wegen Inanspruchnahme auf
Schadenersatz durch Dritte, Kosten behördlicher Inanspruchnahme
und ähnliches trägt R&M SimplyTechnologies nicht. Diese
Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln gesetzlicher Vertreter oder
leitender Angestellter der R&M SimplyTechnologies verursacht
wurde.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird beschränkt
auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmässiger
und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten
wäre.
9. Schlussbestimmungen
(1)
Soweit nicht anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für
Lieferungen und Leistungen der Geschäftssitz der R&M
SimplyTechnologies.
(3) Gerichtsstand für beide Parteien
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Chemnitz (D).
(4) Diese
Bedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den
Parteien in Bezug auf Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen
der Bedingungen oder einzelner Bestimmungen bedürfen der
schriftlichen Form.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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