R&M SimplyTechnologies GmbH – simplyConnect AGB


1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten - soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist - für alle von der R&M SimplyTechnologies GmbH (nachfolgend "R&M SimplyTechnologies") erbrachten Lieferungen und Leistungen. Der Vertragspartner (nachfolgend "Kunde") erkennt diese durch Erteilung des Auftrags und/oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen von R&M SimplyTechnologies an. Abweichende AGB finden keine Anwendung, auch wenn R&M SimplyTechnologies der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich R&M SimplyTechnologies damit ausdrücklich und in schriftlicher Form einverstanden erklärt hat.

(2) R&M SimplyTechnologies ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. R&M SimplyTechnologies weist den Kunden schriftlich oder per Email explizit darauf hin, dass die Änderung als akzeptiert gilt, falls der Kunde ihr nicht innerhalb von einem Monat widerspricht.

(3) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.



2. Leistungsumfang

(1) R&M SimplyTechnologies gibt Kunden die Möglichkeit über das Internet zu telefonieren. Dazu betreibt R&M SimplyTechnologies die Webseite simply-Connect.de sowie die technischen Einrichtungen welche zur Realisierung benötigt werden.

(2) R&M SimplyTechnologies betreibt an verschiedenen Telefonanschluessen verschiedener Netzbetreiber Telefonanlagen. Die Leistung durch R&M SimplyTechnologies besteht ausschließlich aus dem Weiterleiten eines Telefongespräches eines gemieteten Teilnehmernetzanschlusses, transportiert über das Internet zum Kunden. R&M SimplyTechnologies stellt keinen solchen Teilnehmernetzanschluss bereit. Das Eigentumsrecht der Rufnummern verbleibt bei R&M SimplyTechnologies. Rufnummern werden nicht dem Kunden zugeteilt. Ausnahmen sind Ortsnetz-Rufnummern. Diese gehen in das Eigentum des Kunden über.

(3) R&M SimplyTechnologies teilt den genauen Umfang der Leistungen der angebotenen Dienste unter simply-Connect.de im Internet einsehbar mit.

(4) R&M SimplyTechnologies ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von R&M SimplyTechnologies für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen und anderen hoheitlichen Maßnahmen notwendig ist.

(5) Soweit R&M SimplyTechnologies kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. R&M SimplyTechnologies ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(6) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden R&M SimplyTechnologies während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.



3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von R&M SimplyTechnologies nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von R&M SimplyTechnologies zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten. Im Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist R&M SimplyTechnologies berechtigt, sämtliche Materialien und Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen sowie sonstige Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.

(3) Der Kunde stellt R&M SimplyTechnologies von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, R&M SimplyTechnologies innerhalb eines Monats jede Änderung seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift anzuzeigen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, R&M SimplyTechnologies jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von R&M SimplyTechnologies hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist R&M SimplyTechnologies berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen Dritter, die zur Nutzung der von R&M SimplyTechnologies erbrachten Dienstleistung erforderlich sind, einzuholen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienste von R&M SimplyTechnologies unterhalb einer einzigen bereitgestellten Kennung zu nutzen. Eine Nutzung oder Beantragung von zwei oder mehr Kennungen ist dem Kunden nicht gestattet.

(8) Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 4.1. bis 4.7. genannten Pflichten, ist R&M SimplyTechnologies nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.

(9) R&M SimplyTechnologies behält sich ausdrücklich vor, den Dienst des Kunden ohne Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige Störungen am Netzwerk von R&M SimplyTechnologies drohen.

(10) R&M SimplyTechnologies möchte seinen Kunden eine reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Leistungen gewährleisten. Zu diesem Zweck lässt der Kunde Wartungsfenster zu, in denen es möglicherweise zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Dienste kommen kann.



4. Angebote/Vertragsschluss, Vertragsänderung

(1) Angebote von R&M SimplyTechnologies in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich R&M SimplyTechnologies - so nicht anders schriftlich vereinbart - für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.

(2) Der Vertrag zwischen R&M SimplyTechnologies und dem Kunden kommt aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch R&M SimplyTechnologies zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit den Zahlungsbedingungen von R&M SimplyTechnologies einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist R&M SimplyTechnologies nicht verpflichtet.

(3) Individuelle Vereinbahrungen haben Vorrang vor diesen AGB (§305 b BGB)


5. Preise

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, sind die vereinbarten Preise Festpreise.

(2) Anrufe zu nationalen und internationalen Mehrwertrufnummern können auf Grund ihrer variablen Tarifierung nicht immer live berechnet werden. R&M SimplyTechnologies ist dazu berechtigt diese mit Eingang der Carrierrechnung nachzuberechnen.

(3) Ändern sich nach Vertragsabschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist R&M SimplyTechnologies im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.




6. Flatrate

(1) Soweit der Kunde eine Telefon-Flatrate gebucht hat, wird der Kunde diese maßvoll und nur zum Aufbau von direkten Sprach- und Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern nutzen.

(2) Die Flatrate berechtigt den Teilnehmer, sofern nicht anders vereinbart, maximal 1 gleichzeitiges Telefongespräche mit R&M SimplyTechnologies zu den vereinbarten Destinationen zu führen. Ausgeschlossen sind Gespräche zu Sonderrufnummern und Mobilfunknetzen, sowie zu anderen Destinationen, sofern nicht anders vereinbart. Diese, sowie Gespräche ab dem zweiten gleichzeitigen Telefongespräch, werden laut gü:ltigen Preistabelle bzw. mit 1,49 Cent/Min ins dt. Festnetz abgerechnet.

(3) Ferner verplfichtet sich der Kunde, die Telefon-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) oder um diese an Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonst wie eine Gegenleistung zu erzielen (z.B. durch den Anruf von Werbehotlines). Der Kunde verpflichtet sich insoweit auch, die Telefon-Flatrate weder geschäftlich, noch teilgeschäftlich zu nutzen und nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing-Aktionen einzusetzen. Ebenso ausgeschlossen sind Gespräche zu Rufnummern, welche eine Vergütung an den Kunden oder Dritte ausschütten ("aufloopen"). Die Benutzung von Party-Lines, Voice-Chats, öffentlicher Telefonkonferenzen und vergleichbarer Angebote ist ebenso untersagt wie die Schaltung von dauerhaften Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen.

(4) Im Falle einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist R&M SimplyTechnologies berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, sowie die Entgelte für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Weiterhin ist R&M SimplyTechnologies berechtigt, von dem Kunden für die Berechnung der Verbindungen eine Schadenspauschale in Höhe von 100,00 Euro zu verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von R&M SimplyTechnologies bleiben unberührt.



7. Zahlungsbedingungen

(1) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind Rechnungen in Vorkasse zu begleichen.

(2) Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass R&M SimplyTechnologies am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

(3) Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet R&M SimplyTechnologies Zinsen in Höhe von 4 % über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Kunde weist R&M SimplyTechnologies einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.

(6) R&M SimplyTechnologies ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

(5) Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

(6) Wird eine von uns gebuchte Lastschrift nicht eingelöst, wird der Account gesperrt. Die Gebühren f�r eine R�cklastschrift betragen 12.00 Euro.



8. Haftung und Schadensersatz

(1) Eine vertragliche oder ausservertragliche Pflicht von R&M SimplyTechnologies sowie seiner Angestellten und/oder Beauftragten zum Ersatz von Schäden und/oder Folgeschäden besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt jedoch unberührt. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten.

(2) Die Ersatzpflicht bleibt im kaufmännischen Verkehr begrenzt auf typischerweise voraussehbare Schäden. Mangelfolgeschäden, insbesondere Vermögensschäden wie Betriebsunterbrechungsschaden, Ersatz von entgangenem Gewinn, Regressansprüche des Kunden wegen Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte, Kosten behördlicher Inanspruchnahme und ähnliches trägt R&M SimplyTechnologies nicht. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter der R&M SimplyTechnologies verursacht wurde.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.





9. Schlussbestimmungen

(1) Soweit nicht anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Geschäftssitz der R&M SimplyTechnologies.

(3) Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Chemnitz (D).

(4) Diese Bedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen der Bedingungen oder einzelner Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.





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